Mietwertgutachten – angemessene, marktübliche Miete für eine Immobilie ermitteln

Sie sind sich als Vermieter mit Ihren Mietern nicht einig? Ein Mietwertgutachten gemäß § 558 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bietet eine objektive Basis für die Bestimmung des angemessenen Mietwerts einer Immobilie. Ziel ist es, Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern zu vermieden und die Rechte beider Parteien im Mietverhältnis zu schützen.

Gemäß § 558 BGB müssen Vermieter eine Mieterhöhung auf Grundlage eines Mietwertgutachtens begründen und dem Mieter das Gutachtens zur Verfügung stellen. Auf dieser Grundlage kann der Mieter dann prüfen, ob die geforderte Mieterhöhung gerechtfertigt ist und gegebenenfalls Widerspruch einlegen.

Das Mietwertgutachten wird in der Regel von einem unabhängig und öffentlich bestellten, vereidigten Sachverständigen wie uns erstellt, der über Fachkenntnisse im Bereich der Immobilienbewertung und über ortsübliche Mieten verfügt.

Sie wünschen eine kostenlose Erstberatung? Kommen Sie gern auf uns zu. Wir bei Thieben sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, Architekten und Ingenieure mit mehr als 20 Jahren Erfahrung in diesem Bereich.

Bewertungsfaktoren und Ablauf eines Mietwertgutachtens

Wissen Sie schon, was ein Mietwertgutachten im Einzelnen beinhaltet? Hier geben wir Ihnen einen Überblick der üblichen Schritte für die Erstellung eines Mietwertgutachtens:

1. Auftragserteilung: Sie beauftragen uns damit, ein Mietwertgutachten zu erstellen.

2. Datenbeschaffung: Sie stellen uns alle relevanten Informationen, wie Mietverträge, Baujahresangaben, Grundriss und Auskünfte über erfolgte Modernisierungen zur Verfügung.

3. Besichtigung der Immobilie: Wir besichtigen die Immobilie persönlich, um uns einen Eindruck von ihrem Zustand, ihrer Lage und anderen relevanten Merkmalen zu verschaffen. Dieser Termin bedarf der Absprache mit den Mietern und findet entweder nur mit Ihrem Mieter statt oder mit Ihnen und Ihrem Mieter gemeinsam.

4. Wertermittlungsverfahren: Wir stellen Vergleichsmieten zusammen, die mit Ihrem Objekt hinreichend vergleichbar sind und passen diese mit Hilfe sogfältig ermittelter Faktoren Ihrem Objekt an. Hierzu verwenden wir sowohl Vergleichsmieten des örtlichen Gutachterausschusses als auch Daten aus eigener Bibliothek. Bei den verwendeten Mieten handelt es sich immer um Bestandsmieten (keine Neuabschlüsse) der letzten vier bis sechs Jahre.

5. Dokumentation: Wir dokumentieren unsere Ergebnisse und Schlussfolgerungen in einem ausführlichen Gutachten. Dies umfasst eine Beschreibung der Immobilie, eine Auflistung der verwendeten Mieten, eine Vergleichsaufstellung mit Darstellung der verwendeten Faktoren sowie eine Begründung für den ermittelten Verkehrswert und gegebenenfalls weitere relevante Informationen.

6. Abschluss und Übergabe: Das abgeschlossene Gutachten übergeben wir an Sie, damit Sie es für Ihren spezifischen Zweck verwenden können.

Sie wünschen eine kostenlose Erstberatung?

Kommen Sie gern auf uns zu. Sobald wir wissen, was Sie genau benötigen, erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Grundsätzlich richtet sich das Honorar nach dem Leistungsumfang und kann nach Honorartabelle, als Festpreis oder nach Stundensatz individuell vereinbart werden (Auskünfte über Vergleichsmieten, Grundbuchauszüge, Teilungserklärungen, Bestandpläne, Baulastauskünfte usw. sind in der Regel gebührenpflichtig).
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