Gutachten zur Restnutzungsdauer – wichtig für Bewertung, Rendite und Steuern

Sie möchten die wirtschaftliche Restnutzungsdauer Ihrer vermieteten Immobilie ermitteln? Und ggf. eine höhere Abschreibung beantragen? Ein Restnutzungsdauergutachten unterstützt sie dabei. In der Regel dient es zur Vorlage beim Finanzamt.

Dabei handelt es sich um ein spezialisiertes Gutachten, das die verbleibende Nutzungsdauer einer Immobilie bestimmt. Bei vermieteten oder gewerblich genutzten älteren Gebäuden oder Anlagen wird hierdurch festgestellt, wie lang die verbleibende Lebensdauer eines Gebäudes tatsächlich ist, in der es noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Somit ist sie wichtig für Bewertung, Rendite und Steuern von Immobilien.

Sie wünschen eine kostenlose Erstberatung? Kommen Sie gern auf uns zu. Wir bei Thieben sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, Architekten und Ingenieure mit mehr als 20 Jahren Erfahrung in diesem Bereich.

Restnutzungsdauer und Steuern

Beispiel Steuern: Bei vermieteten oder gewerblich genutzten Gebäuden kann ein Teil der Anschaffungs¬kosten jährlich von der Steuer abgeschrieben werden. Der Gesetzgeber nimmt eine lineare Abschreibung für Abnutzung (AfA) vor, die pauschal nach Baujahr bemessen wird:

  • 2,5 % Baujahr bis 1924
  • 2 % Baujahr 1925–2022
  • 3 % ab Baujahr 2023

Mit einem Restnutzungsdauergutachten lässt sich ggfs. eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachweisen, was den prozentualen Abschreibungssatz erhöhen kann. Hierdurch sind ggf. Steuereinsparungen möglich.

Ablauf eines Restnutzungsdauer­gutachtens

Wissen Sie schon, was ein Gutachten zur Restnutzungsdauer im Einzelnen beinhaltet? Hier geben wir Ihnen einen Überblick der üblichen Schritte und Aspekte, die bei der Erstellung eines Restnutzungsdauergutachtens berücksichtigt werden:

1. Objektbesichtigung: Wir besichtigen das zu bewertende Objekt persönlich und gerne gemeinsam mit Ihnen, um uns ein Bild von seinem Zustand, seiner Bauweise und anderen relevanten Aspekten zu machen.

2. Analyse der Bausubstanz: Wir analysieren die Bausubstanz des Objekts, einschließlich der verwendeten Baumaterialien, der Bauqualität und eventueller Schäden oder Mängel.

3. Bewertung der Instandhaltung: Wir bewerten, wie gut das Objekt instandgehalten wurde und in welchem Zustand sich wichtige Bauteile befinden – beispielsweise das Dach, die Fassade, die Heizungsanlage usw.

4. Lebensdauer der Bauteile: Wir schätzen die Restnutzungsdauer der verschiedenen Bauteile und Ausstattungsmerkmale des Objekts, basierend auf der aktuellen Nutzungsdauer und dem zu erwartenden Verschleiß im Laufe der Zeit.

5. Berücksichtigung von Normen und Standards: Wir berücksichtigen relevante Bau- und Sicherheitsnormen sowie lokale Vorschriften, um festzustellen, ob und wann Modernisierungen oder Renovierungen erforderlich sind, um die Nutzungsfähigkeit des Objekts aufrechtzuerhalten.

6. Erstellung des Gutachtens: Basierend auf den gesammelten Informationen und Analysen erstellen wir ein ausführliches Gutachten, das die verbleibende Nutzungsdauer des Objekts und gegebenenfalls Empfehlungen für erforderliche Maßnahmen zur Verlängerung dieser Nutzungsdauer enthält.

Sie wünschen eine kostenlose Erstberatung?

Kommen Sie gern auf uns zu. Sobald wir wissen, was Sie genau benötigen, erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Grundsätzlich richtet sich das Honorar nach dem Leistungsumfang und kann nach Honorartabelle, als Festpreis oder nach Stundensatz individuell vereinbart werden (Auskünfte über Vergleichsmieten, Grundbuchauszüge, Teilungserklärungen, Bestandpläne, Baulastauskünfte usw. sind in der Regel gebührenpflichtig).
Nach oben scrollen